2008 wurde schweizweit der Sachkundenachweis (SKN) für die Hundehaltung eingeführt. Dieser bestand aus einer Kombination aus Theorie- und Praxislektionen, welche für jeden Neuhundehalter pflicht war.
2017 wurde dieses Kursobligatorium schlussendlich auf nationaler Ebene wieder abgeschafft. Somit muss aktuell aus Sicht des Bundes niemand eine obligatorische Hundeschule oder einen obligatorischen Hundekurs besuchen. Jedoch liegt die Verantwortung nun bei den Kantonen. Somit können diese auf kantonaler Ebene Regelungen für obligatorische Kurse festlegen.
Zur Übersicht haben wir nun nachfolgend alle Kantone und deren Bestimmungen zum Kursoligatorium festgelegt.