Stand: Januar 2021
Listenhunde sind als besonders gefährlich eingestufte Hunderassen. Bei der Beurteilung, ob ein Hund ein Listenhund ist oder nicht, gelten Mischlinge auch als Listenhunde und in der Regel sogar Hunde, die so aussehen wie Listenhunde. Bitte vergewissern sie sich beim Veterinäramt in ihrem Kanton, bevor sie einen Hund kaufen.
Für den Hundehalter sind nicht nur die Regeln des Wohnkantons relevant, sondern die Regeln von Kantonen, in denen sich der Hund aufhält. Die meisten Kantone erlauben zwar den Aufenthalt von Listenhunden (auch wenn die Haltung verboten ist), jedoch nur für eine begrenzte Zeit und unter gewissen Bedingungen.
Bitte prüfen Sie die Quellen um sicherzugehen, dass die Informationen aktuell und akkurat sind.